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Inhaltsverzeichnis Schutzkonzept
Der Turnverein Nellingen 1893 e.V. steht seit über 130 Jahren für Gemeinschaft, Bewegung, sportlichen Ehrgeiz und soziales Miteinander. Als einer der traditionsreichsten Vereine unserer Region tragen wir eine besondere Verantwortung – gegenüber unseren Mitgliedern, insbesondere Kindern und Jugendlichen, aber auch gegenüber allen ehrenamtlich Engagierten, Trainerinnen und Trainern sowie Eltern.
Sport verbindet. Doch diese Verbindung darf niemals auf Kosten der Sicherheit, des Respekts oder der Würde Einzelner gehen. Deshalb haben wir als Vorstand des Turnverein Nellingen 1893 e.V im Jahr 2022 die Entwicklung eines Schutzkonzepts angestoßen, das klare Leitlinien, Strukturen und Handlungssicherheit bietet, um Übergriffen, Grenzverletzungen und Diskriminierung vorzubeugen – und im Ernstfall entschlossen handeln zu können.
Das vorliegende Schutzkonzept ist kein Selbstzweck. Es ist ein lebendiger Teil unserer Vereinsarbeit. Es soll stärken, aufklären und sensibilisieren. Vor allem aber soll es deutlich machen: Der Turnverein Nellingen 1893 e.V ist ein sicherer Ort für alle – besonders für unsere jüngsten Mitglieder. Jeder ist willkommen. Jeder wird ernst genommen. Und jede:r hat das Recht auf Schutz und Unterstützung.
Wir bedanken uns bei allen, die an der Entwicklung dieses Konzepts mitgewirkt haben – für ihren Einsatz, ihre Expertise und ihr Engagement. Gemeinsam machen wir unseren Verein nicht nur sportlich, sondern auch menschlich stark.
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Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses
Mit Hilfe des erweiterten Führungszeugnisses kann ausgeschlossen werden, dass bereits rechtskräftig verurteilte Personen, deren Strafe noch nicht verjährt ist, Aufgaben im kinder-, jugendnahen oder inklusiven Bereich im Verein übernehmen. Dies gilt auch für die Arbeit mit Erwachsenen. Alle Akteur:innen im Turnverein Nellingen legen ein Führungszeugnis vor.
Regelungen zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses
Alle hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen ab 14 Jahre sind verpflichtet, in einem dreijährigen Rhythmus ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Sie erhalten Unterstützung bei der Beantragung.
Die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis erfolgt vor der Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen von maximal 3 Jahren. Das Ausstellungsdatum des erweiterten Führungszeugnisses darf bei Einsichtnahme nicht älter als 6 Monate sein.
Ablauf
Das erweiterte Führungszeugnis wird von den betreffenden Personen beim zuständigen Bürgerbüro (bei ehrenamtlichen Tätigkeiten kostenfrei) beantragt und den zuständigen Mitarbeiter:innen im Turnverein Nellingen vorgelegt.
Die zuständigen Mitarbeiter:innen haben über die Einsicht des erweiterten Führungszeugnisses und deren Inhalte eine Schweigepflicht.
Die Einsichtnahme wird nur von dem berechtigten Mitarbeiter:innen dokumentiert und an die betreffende Person wieder zurückgegeben. Alternativ kann die Einsichtnahme durch eine externe Stelle (Pfarrer, Anwalt oder Württembergische Sportjugend) erfolgen. Dazu ist von der externen Stelle/Person die vom TV Nellingen genutzte Tabelle auszufüllen und mit einer schriftlichen Bestätigung an die verantwortlichen Mitarbeiter:innen des Turnverein Nelligen weiterzureichen.
In einer gesonderten Tabelle (digital) werden folgende Inhalte notiert:
• Name und Tätigkeitsbereich
• Ausstellungsdatum des Führungszeugnisses
• Datum und Vorlage beim TV Nellingen (ggf. externe Stelle)
• Datum zur Wiedervorlage eines neuen Führungszeugnisses
• Informationen ob Eintragungen vorliegen, die für die Tätigkeit relevant sind
Im Falle von Eintragungen im erweiterten Führungszeugnisses ist wie folgt zu differenzieren
Personen, die in ihrem Führungszeugnis eine Verurteilung im Sinne der unter §72a SBG VIII angeführten Straftatbestände haben, sind nicht für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und Erwachsenen beim Turnverein Nellingen zugelassen.
Sofern die Eintragungen nicht einschlägig sind, also keine Eintragungen nach §§ 174 ff. StGB, sind und auch sonst keine Kindeswohlgefährdung zu befürchten ist, sollten diese ignoriert werden.
Bei Verweigerung der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses lehnt der Verein zum Schutz seiner Sportler*innen und Akteur*innen eine Zusammenarbeit mit der entsprechenden Person ab. → siehe auch Eskalationsplan
Eskalationsplan bei Verweigerung der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses
Die betreffende Person wird schriftlich über die die Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses informiert. Es wird dabei auf den Zweck (gesetzliche Grundlage §72a SGB VIII hingewiesen). → Frist zur Nachreichung 2 Wochen
Bei Nichteinhaltung der Frist zur Nachreichung wird ein Gespräch mit der Person gesucht. Das Gespräch soll vorzugsweise von der Abteilungsleitung geführt und protokolliert werden. → Frist zur Nachreichung 1 Woche
Erfolgt weiterhin keine Vorlage, werden der Vorstand sowie die Schutzbeauftragten informiert. Diese prüfen gemeinsam ob ggf. Gründe für eine Ausnahme vorliegen (Missverständnis, Verzögerung bei der Ausstellung o.ä.). Andernfalls erfolgt ein formaler Ausschluss vom Kontakt mit Kindern und Jugendlichen.
Bei fortdauernder Verweigerung oder fehlender Kooperationsbereitschaft wir die betreffende Person von allen Tätigkeiten im Verein ausgeschlossen, die den Kontakt zu Schutzbefohlenen beinhalten - bei weiterem Widerstand vollständig vom Verein ausgeschlossen. Bei einem Ausschluss aus dem Verein ist auf die gültige Satzung zu achten. Es wird dabei auf das Schutzkonzept und den Ehrencodex hingewiesen. Gegebenenfalls liegt ein vereinsschädigendes Verhalten vor (muss in diesem Zusammenhang geprüft werden).
Sämtliche Schritte, Gespräche und Fristen sollen schriftlich dokumentiert werden. Dabei soll die betroffene Person immer darüber informiert (Kopie oder Abschrift der Dokumentation) werden.
Unsere Beauftragte und Vertrauenspersonen im Verein sind:
Beauftragte:
Vertrauenspersonen:
An die obenstehenden Personen kann jederzeit eine Nachricht über das untenstehende Formular verfasst werden. Die Nachricht erzeugt eine E-Mail an die Beauftragten, wobei keine Daten systemseitig gespreichert werden.
Safe Sport (unabhängige Ansprechstelle – anonym und vertraulich)
0800 – 11 22 200
Onlineberatung und Chat über die Webseite möglich www.ansprechstelle-safe-sport.de
Übersicht der Beratungsstellen/ Fachberatungsstellen im Landkreis Esslingen
siehe Anlagen oder Link: www.landkreis-esslingen.de
Turnverein Nellingen 1893 e.V.
An der Akademie 4
73760 Ostfildern
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